Hundehalter in der Pflicht: Versicherung bewahrt vor Schäden
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BHV: Hundebesitzer sollten eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung abschließen
Wer einen Hund hält, sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Das rät der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) e. V. In der aktuellen Ausgabe des Verbandsmagazins DER FAMILIENHUND erläutert der BHV die Hintergründe der Hundehalterhaftpflichtversicherung. „Ohne Versicherungsschutz bleiben Halter im Schadensfall auf den Kosten sitzen“, warnen die Rechtsexperten des BHV.
Jeder Schaden, der von einem Hund verursacht wird, ist von dessen Halter zu begleichen. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Das geht von Beißvorfall mit anschließenden hohen Tierarztkosten bis hin zu Schäden, die ein Hund im Hausflur eines Mietshauses anrichtet. Anfang des Jahres erwischte es Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ihre Hündin Franzi biss einer Frau in die Hand. Die Geschädigte forderte 6.000 Euro Schadenersatz. Der Gesetzgeber hat das eindeutig formuliert: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“, heißt es im Paragrafen 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Hundehaltung. In allen anderen Bundesländern wird eine derartige Police lediglich für sogenannte Kampfhunde verlangt. Haftpflichtig ist jedoch jeder Hundehalter, egal, in welchem Bundesland er wohnt. Im Klartext: Ist ein Hund nicht haftpflichtversichert, muss der Hundehalter die in Rede stehenden Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Doch nicht nur Hundehalter sollten ausreichend versichert sein. Wer als Hundesitter arbeitet, sollte ebenfalls eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Halter, die ihre Hunde ab und an von Freunden ausführen lassen, sollten prüfen, ob etwaige Schäden von der Versicherung abgedeckt werden. Mehr dazu in Ausgabe 3 von DER FAMILIENHUND, nur erhältlich in den BHV-Hundeschulen oder per Download unter www.hundeschulen.de
Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) vertritt die Interessen von 700 Mitgliedern und mehr als 200 Hundeschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1996 mit dem Ziel gegründet, Hundeerzieher und Verhaltensberater weiterzubilden, ein bundeseinheitliches Berufsbild zu schaffen und für den Einsatz von tierschutz- und artgerechten Methoden bei Zucht, Ausbildung, Aufzucht, Erziehung und Haltung von Hunden zu werben. Seit 2007 bietet der BHV gemeinsam mit der IHK Potsdam einen IHK-Zertifikatslehrgang für Hundeerzieher und Verhaltensberater an. Gleichzeitig unterstützt der BHV die IHK Potsdam bei der IHK-Aufstiegsfortbildung zum Hundefachwirt. Informationen: http://www.hundeschulen.de
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