Jagdhunde: In jedem Land eine andere Reglung

Das spiegelt sich auch in der Jagdhaftpflicht-Versicherung

Pressemeldung der Firma BHM GmbH

Im Vergleich: Allianz – Axa – degenia – Gothaer – GVO Gegenseitigkeit Versicherung – Inter – LVM – VGH – VHV

Die Brauchbarkeit von Jagdhunden ist in Deutschland nicht einheitlich definiert. So kann etwa ein Teckel eine Stöberprüfung nach bayerischem Recht erfolgreich absolviert haben; dies bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass er auch die Voraussetzungen für das Anerkenntnis als Stöberhund in Thüringen erfüllt hat. Wie allgemein bekannt, bezieht sich die Brauchbarkeitsprüfung stets auf verschiedene Fächer, von denen das beispielhaft benannte Stöbern nur ein Teilbereich ist.

Somit ist es auch denkbar, dass ein Vierbeiner zwar in den neuen Bundesländern eine Teilbrauchbarkeitsprüfung nur für Schweiß- oder Wasserarbeit abgelegt hat, nun aber in Niedersachsen eingesetzt werden soll, wo eine Prüfung immer vollständig für alle Bereiche (z.B. auch für Gehorsam, Arbeit im Feld, Erdarbeit) absolviert werden muss.

Nun stellt sich die berechtigte Frage, wie die Versicherungswirtschaft mit diesen unterschiedlichen Regelungen umgeht.

„Risiko & Vorsorge“ 4/2013 gibt hierzu ausführlich Antwort in Text und vergleichenden Tabellen ausführlich Antwort.

„Risiko & Vorsorge“ ist seit vielen Jahren die vierteljährliche Informationsquelle für alle Versicherungs- und Finanzdienstleister, die Wert auf höchste Beratungsqualität legen.

www.risiko-vorsorge.net

Presse-Zugang anfordern unter info@bhm-marketing.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHM GmbH
Mitteldorfstraße 12
37130 Gleichen
Telefon: +49 (551) 6339201
Telefax: +49 (551) 6339202
http://www.promakler.de

Ansprechpartner:
Klaus Barde
+49 (551) 633-9201



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Okt16

Comments are closed.