Hände weg vom Alkohol bei Autofahrt und Raketenstart
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Wichtige Tipps der BAD-Experten zum sicheren Feuerwerks-Vergnügen
Eigentlich sollten die Wochen vor und nach Weihnachten und Silvester heiterbesinnliche Stunden mit sich bringen. Und doch ist gerade diese Zeit nach den Erfahrungen der BAD-Experten oftmals für viele Menschen mit großem Leid verbunden: Sie unterschätzen die Wirkung des Alkohols, der alle Jahre wieder in Form von Glühwein oder Punsch auf den Weihnachtsmärkten und natürlich an Silvester so verlockend angeboten wird. Die Folgen: Verkehrsunfälle, oft genug auch mit Verletzten oder gar Todesopfern, und gravierende Unfälle durch den Umgang mit Silvesterraketen in alkoholisiertem Zustand.
„Hände weg vom Steuer“ – was für den Heimweg nach der feucht-fröhlichen Weihnachtsfeier und dem Besuch des Weihnachtsmarktes gilt, trifft im übertragenen Sinne auch auf Silvester zu: „Hände weg von Raketen und Böllern unter Alkoholeinfluss“, lautet der dringende Appell der Mediziner der BAD GmbH (Bonn), einer der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Wer das neue Jahr mit Feuerwerkskörpern begrüßen will, sollte keine Böller ohne Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. Sie sind, ebenso wie selbstgebastelte Böller, hochgefährlich, warnen die Experten.
Man unterscheidet bei den geprüften und als sicher eingestuften Knallkörpern zwischen jenen der Klasse II (BAM-PII), die nur zu Silvester an Kunden ab 18 Jahren verkauft werden dürfen und solchen der Klasse I (BAM-PI), die für Kinder geeignet und das Jahr über erhältlich sind. Zur sicheren Handhabung von Feuerwerkskörpern trägt übrigens auch ein Gehörschutz bei. Neben Verbrennungen sind Hörschäden die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk: Lärmpegel von bis zu 160 dB werden erreicht.
Weitere Tipps der Bonner BAD-Experten: Großen Sicherheitsabstand zu Gebäuden insbesondere zu Schuppen, Scheunen oder Lagertanks halten. Fenster während der Knallerei schließen. Böller nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden. Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.
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Dez20