Tanzen – besser nur mit Zustimmung der Partnerin
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Ausgelassene Stimmung gehört an Karneval dazu. Allzu ungestümen Tänzern kann jedoch eine Klage drohen. So erging es einem Mann, der eine Frau äußerst schwungvoll und vor allem ungefragt auf die Tanzfläche zog. Er verlor dann jedoch das Gleichgewicht und stürzte gemeinsam mit ihr rückwärts aus dem geöffneten Fenster. Das angerufene Gericht ging nicht von einem gemeinsamen Tanz aus, da die Frau keine Zeit gehabt hatte, dem Tanz zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Daher galten zugunsten des Mannes auch keine Haftungseinschränkungen, so die ARAG Experten. Er musste der Frau wegen ihrer Verletzungen Schmerzensgeld zahlen (OLG Hamburg, Az.: 6 U 262/98).
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Feb15